gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO · Version 1.0 · Stand: 10.06.2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") wird geschlossen zwischen dem Kunden als Verantwortlichem im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO (nachfolgend „Auftraggeber") und der
RaumFaktum Rheinland GmbH
Kohlenstraße 1, 42555 Velbert
vertreten durch den Geschäftsführer Dennis Jan Ott
als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO (nachfolgend „Auftragnehmer").
Der AVV ist Bestandteil des Nutzungsvertrags über die Software „RFplan" und gilt mit der Registrierung eines Firmenkontos als abgeschlossen. Auf Wunsch stellen wir eine unterschriebene Fassung als PDF bereit (Anfrage an info@raumfaktum.de).
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Software RFplan als Software-as-a-Service zur Verfügung (Projektverwaltung, Zeiterfassung, Berichte, Angebots-/Rechnungswesen, Kundenverwaltung u. a.). Dabei verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags.
Speicherung, Organisation, Anzeige, Übermittlung und Löschung der vom Auftraggeber in RFplan eingegebenen Daten zum Zweck der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Funktionen, einschließlich Hosting, Backup und technischem Support.
Der Auftraggeber erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:
Drittanbieter-Integrationen (z. B. Lexware Office, Nextcloud, eigener SMTP-Server), die der Auftraggeber selbst aktiviert und mit eigenen Zugangsdaten konfiguriert, sind keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragnehmers, sondern eigene Auftragsverarbeiter des Auftraggebers.
Über beabsichtigte Änderungen der Unterauftragsverarbeiter informiert der Auftragnehmer mindestens vier Wochen im Voraus per E-Mail. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; im Fall des Widerspruchs steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Die Verarbeitung findet ausschließlich in Rechenzentren in der Bundesrepublik Deutschland statt. Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU/des EWR findet nicht statt, sofern der Auftraggeber sie nicht selbst durch Aktivierung einer Integration veranlasst.
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags kann der Auftraggeber seine Daten innerhalb von 30 Tagen über die Exportfunktionen abrufen. Anschließend löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers einschließlich der Backups innerhalb von 90 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Der Auftragnehmer weist die Einhaltung dieses AVV auf Anfrage durch geeignete Dokumentation nach. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist Überprüfungen während der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen zu lassen.
Für die Haftung gelten Art. 82 DSGVO sowie die Regelungen des Nutzungsvertrags. Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.