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DGUV V3-Prüfungen digital verwalten: Prüffristen, Protokolle und Wiederholungsprüfungen im Griff

DGUV V3 Prüfung mit Software statt Excel: Prüffristen verwalten, Protokolle archivieren, Wiederholungsprüfungen anstoßen — so wird die Pflicht zum Umsatz.

2. Juli 20269 Min. LesezeitRFplan Redaktion

Was die DGUV Vorschrift 3 tatsächlich verlangt

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in seinem Betrieb regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Für Elektrobetriebe ist das eine doppelte Angelegenheit: Zum einen müssen die eigenen Geräte und Anlagen geprüft werden, zum anderen ist die Prüfung beim Kunden — Stichwort E-Check — ein wiederkehrendes Geschäftsfeld mit planbarem Umsatz.

Die Vorschrift unterscheidet grundsätzlich zwei Kategorien:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Alles, was während des Betriebs bewegt werden kann oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht wird, solange es an den Stromkreis angeschlossen ist: Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Kaffeemaschinen, Baustellenleuchten, Ladegeräte. Geprüft wird nach DIN VDE 0701-0702 — Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter- bzw. Berührungsstrom, Funktionsprüfung.

Als Richtwert für die Prüffrist nennt die DGUV auf Baustellen und in Fertigungsstätten 3 Monate, in Büroumgebungen bis zu 24 Monate — sofern die Fehlerquote unter 2 % liegt. Diese Richtwerte sind der Ausgangspunkt, nicht das letzte Wort.

Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel

Fest angeschlossene Anlagen — Verteilungen, Unterverteilungen, fest installierte Maschinen, die gesamte Gebäudeinstallation. Hier gelten die DIN VDE 0105-100 für Wiederholungsprüfungen und als Richtwert 4 Jahre; in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (nach DIN VDE 0100 Gruppe 700, z. B. Baustellen, feuchte Räume, medizinische Bereiche) verkürzt sich die Frist auf 1 Jahr.

Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet — nicht die Tabelle

Ein Punkt, der in der Praxis oft untergeht: Die genannten Intervalle sind Richtwerte. Die tatsächliche Prüffrist legt der Unternehmer auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fest. Ein Winkelschleifer, der täglich im Rohbau-Staub läuft, braucht kürzere Intervalle als der baugleiche Winkelschleifer, der zweimal im Jahr aus dem Regal kommt. Wer als Prüfbetrieb dem Kunden hilft, Fristen sauber je Gerät und Einsatzumgebung festzulegen, liefert echten Mehrwert — und dokumentiert gleichzeitig, dass die Fristen begründet sind. Genau diese Begründung will die Berufsgenossenschaft im Schadensfall sehen.

Warum Excel-Listen bei Prüffristen regelmäßig scheitern

Fast jeder Elektrobetrieb hat es so angefangen: eine Excel-Tabelle mit Gerätenummer, Kunde, letztem Prüfdatum und einer Spalte "nächste Prüfung". Das funktioniert bei 50 Geräten. Bei 500 Geräten über 20 Kunden verteilt bricht das System zusammen — aus vier Gründen:

  • Niemand schaut rein. Excel erinnert nicht. Die Wiedervorlage hängt an einer Person, die daran denken muss, die Datei zu öffnen und zu filtern. Urlaub, Krankheit, Personalwechsel — und ein Quartal Prüfgeschäft ist weg.
  • Keine Historie. Wird das Prüfdatum überschrieben, ist der alte Stand verloren. Bei einem Stromunfall fragt die BG aber nach der lückenlosen Kette: Wann wurde geprüft, von wem, mit welchem Ergebnis, mit welchem Messgerät?
  • Protokolle liegen woanders. Die Messwerte stecken im Prüfgerät oder als PDF in irgendeinem Ordner. Die Verknüpfung "Gerät → alle Protokolle" existiert nur im Kopf des Prüfers.
  • Mehrere Versionen. Der Monteur hat eine Kopie auf dem Laptop, das Büro eine andere auf dem Server. Nach drei Monaten weiß niemand mehr, welche stimmt.

Das Ergebnis ist immer dasselbe: verpasste Fristen, also Haftungsrisiko beim eigenen Bestand — und verschenkter Umsatz beim Kundenbestand, weil die Wiederholungsprüfung schlicht nicht angeboten wurde.

Was eine gute Prüffristen-Software können muss

Wer den Schritt von der Tabelle zur Software macht, sollte auf diese Funktionen achten:

1. Automatische Erinnerungen mit Vorlauf

Die Software muss von sich aus melden, welche Prüfungen in den nächsten 4, 8 oder 12 Wochen fällig werden — als Dashboard-Übersicht und als Benachrichtigung. Nur so lässt sich das Prüfgeschäft in die Einsatzplanung eintakten, statt es hektisch nachzuholen.

2. Fristfortschreibung ohne Handarbeit

Wird eine Prüfung als bestanden dokumentiert, muss die nächste Fälligkeit automatisch aus dem hinterlegten Intervall berechnet werden. Klingt banal, ist aber der Kern: Die Frist läuft weiter, ohne dass jemand ein Datum tippen muss. Individuelle Intervalle je Gerät (3, 6, 12, 24, 48 Monate) müssen dabei möglich sein — wegen der Gefährdungsbeurteilung, siehe oben.

3. Lückenlose Prüfhistorie am Objekt

Jedes Gerät, jede Anlage braucht eine Akte: alle bisherigen Prüfungen mit Datum, Prüfer, Ergebnis und Protokoll-PDF. Bei ortsfesten Anlagen gehört auch der Anlagenkontext dazu — welche Verteilung, welches Gebäude, welcher Stromkreis. Diese Historie ist im Streitfall die Lebensversicherung des Betriebs.

4. Protokolle direkt vor Ort erstellen

Das Prüfprotokoll nach DIN VDE 0701-0702 bzw. 0105-100 sollte direkt auf der Baustelle entstehen — mit Messwerten, Mängelvermerken, Unterschrift des Kunden und sofortigem PDF-Versand. Medienbrüche ("Zettel ausfüllen, im Büro abtippen") kosten pro Prüfung 10 bis 15 Minuten und produzieren Übertragungsfehler.

5. Kundenbestand getrennt vom Eigenbestand

Der eigene Maschinenpark und die Prüfobjekte der Kunden sind zwei verschiedene Welten mit demselben Mechanismus. Die Software sollte beides abbilden: interne Fristen für die eigene BG-Compliance, externe Fristen als Vertriebsinstrument.

Vom Pflichtprogramm zum Umsatzbringer: das wiederkehrende Prüfgeschäft

Hier liegt der eigentliche Hebel. Ein Bestand von 15 Gewerbekunden mit je 100 bis 300 ortsveränderlichen Geräten plus jährlicher Anlagenprüfung ist ein planbarer Umsatzsockel von mehreren zehntausend Euro pro Jahr — der sich fast von selbst verkauft, wenn die Erinnerung rechtzeitig kommt.

Der Ablauf mit digitaler Fristenverwaltung sieht so aus:

  1. 8 Wochen vor Fälligkeit: Die Software meldet die anstehende Wiederholungsprüfung. Das Büro schickt dem Kunden ein Angebot — mit Verweis auf die dokumentierte Fälligkeit aus der letzten Prüfung.
  2. 4 Wochen vorher: Termin steht, die Prüfung wird als Einsatz in die Wochenplanung eingetaktet, idealerweise gebündelt mit anderen Terminen in der Nähe.
  3. Prüftag: Der Prüfer arbeitet die Geräteliste am Tablet ab, Messwerte und Mängel werden je Gerät erfasst, defekte Geräte gesperrt und dem Kunden direkt gemeldet.
  4. Danach: Protokolle gehen als PDF an den Kunden, die Rechnung folgt aus denselben Daten, die nächste Frist ist automatisch gesetzt. Der Kreislauf beginnt von vorn.

Der Unterschied zum Excel-Betrieb: Kein Kunde fällt durchs Raster. Jede bestandene Prüfung erzeugt automatisch den nächsten Auftrag in der Pipeline. Und weil Mängel dokumentiert sind, ergibt sich aus fast jeder Prüfung Folgegeschäft — Reparaturen, Austausch, Nachrüstung von RCDs.

Rechenbeispiel

Ein Betrieb mit 12 Bestandskunden, durchschnittlich 150 ortsveränderlichen Geräten je Kunde und einem Prüfpreis von 4 bis 6 € pro Gerät setzt allein mit der Geräteprüfung rund 7.000 bis 10.000 € pro Jahr um. Dazu kommen Anlagenprüfungen nach DIN VDE 0105-100, die je nach Objektgröße mit 500 bis mehreren tausend Euro zu Buche schlagen. Verliert der Betrieb durch vergessene Fristen nur zwei dieser Kunden an einen Wettbewerber, der sich rechtzeitig gemeldet hat, kostet das mehr als jede Software-Lizenz im Jahrzehnt.

Häufige Fragen aus der Praxis

Wer darf prüfen?

Prüfungen nach DGUV V3 dürfen nur Elektrofachkräfte durchführen — oder elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, bei ortsveränderlichen Geräten mit geeigneten Messgeräten. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung bleibt bei der Elektrofachkraft. Die Software muss deshalb dokumentieren, wer geprüft hat.

Wie lange müssen Protokolle aufbewahrt werden?

Mindestens bis zur nächsten Prüfung, in der Praxis empfiehlt sich die Aufbewahrung über die gesamte Lebensdauer des Geräts bzw. der Anlage. Digital archiviert kostet das nichts — im Papierordner ist es nach fünf Jahren Chaos.

Reicht die Plakette am Gerät?

Die Prüfplakette ist ein Hinweis, kein Nachweis. Der Nachweis ist das Protokoll mit Messwerten. Plakette ohne auffindbares Protokoll hilft im Schadensfall nicht weiter.

Fazit: Fristen gehören in ein System, nicht in eine Tabelle

Die DGUV V3 ist für Elektrobetriebe Pflicht und Chance zugleich. Wer Prüffristen, Historie und Protokolle in einem System führt, erfüllt die eigene Unternehmerpflicht nachweisbar — und verwandelt das Prüfgeschäft in wiederkehrenden, planbaren Umsatz, den keine Excel-Liste zuverlässig liefert.

In RFplan sind Prüffristen-Verwaltung und E-Check-Protokolle direkt integriert: Fristen je Gerät und Anlage, automatische Erinnerungen, Fortschreibung nach bestandener Prüfung und die komplette Protokoll-Historie am Objekt. Wer das mit dem eigenen Bestand ausprobieren will, kann RFplan 30 Tage kostenlos testen — weitere Elektro-Funktionen wie Kabellisten und Messprotokolle finden Sie auf der Seite Elektro-Funktionen im Überblick.