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E-Check-Software: DGUV V3 Prüfprotokolle digital erstellen

E-Check und DGUV V3 digital: Was ins Prüfprotokoll gehört, wo Papier und Excel scheitern und wie Elektrobetriebe Protokolle, Prüffristen und Rechnung in einem System führen.

2. September 20268 Min. LesezeitRFplan Redaktion

Worum es beim E-Check eigentlich geht

„E-Check“ ist die Marke der Elektro-Innungen für eine normgerechte Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Dahinter stehen die bekannten Regelwerke: die DGUV Vorschrift 3 als Unternehmerpflicht, DIN VDE 0105-100 für die Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen, DIN VDE 0701-0702 für ortsveränderliche Geräte und DIN VDE 0100-600 für die Erstprüfung nach Errichtung oder Änderung. Für den Betreiber ist die Prüfung eine Pflicht, für den Elektrobetrieb ein wiederkehrendes Geschäft — vorausgesetzt, das Protokoll ist sauber, die Frist wird nicht vergessen und die Rechnung folgt ohne Umweg.

Genau an diesen drei Stellen hakt es in der Praxis. Nicht an der Messung selbst — die beherrscht jede Elektrofachkraft. Sondern an dem, was drumherum passiert: Zettel, die im Auto liegen bleiben, Excel-Listen mit überschriebenen Terminen, Protokolle, die zwei Wochen nach der Prüfung im Büro abgetippt werden. Dieser Beitrag beschreibt, was ein Prüfprotokoll enthalten muss, warum Papier und Tabellen an ihre Grenzen kommen und wie eine E-Check-Software den Ablauf im Betrieb verändert.

Was ins Prüfprotokoll gehört

Ein Prüfprotokoll ist der Nachweis, dass geprüft wurde — und wie. Die Plakette am Gerät oder an der Verteilung ist nur ein Hinweis darauf. Unabhängig davon, ob Sie ein Formular der Innung, das Protokoll Ihres Messgeräteherstellers oder eine Software nutzen, gehören diese Angaben hinein:

  • Objekt: Adresse, Nutzungsart (Wohnung, Gewerbe, Industrie), Betreiber oder Eigentümer, bei Anlagen Baujahr und Umfang.
  • Prüfer: Name und Qualifikation. Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft; elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen unter Aufsicht mitwirken. Die Verantwortung bleibt bei der Fachkraft.
  • Prüfdatum und Prüfgrundlage: Welche Norm, welche Prüfart (Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Instandsetzung).
  • Besichtigen, Erproben, Messen: Ergebnis der Sichtprüfung, Funktionsprüfung und die Messwerte. Bei Anlagen sind das typischerweise Durchgängigkeit der Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und die Auslösung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit Auslösestrom und Auslösezeit. Bei Geräten nach VDE 0701-0702 Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiter- bzw. Berührungsstrom.
  • Messgerät: Typ und Seriennummer, damit die Kalibrierung nachvollziehbar ist.
  • Ergebnis: Bestanden, bestanden mit Mängeln oder nicht bestanden — mit Beschreibung der Mängel und Empfehlungen an den Betreiber.
  • Nächste Prüfung: Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers; die Richtwerte der DGUV (etwa 4 Jahre für ortsfeste Anlagen, 1 Jahr in Betriebsstätten besonderer Art) sind der Ausgangspunkt, nicht das Ende der Überlegung.

Das Protokoll muss der Betreiber aufbewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung. Für den Prüfbetrieb gilt praktisch dasselbe: Wer im Streitfall nachweisen will, was er gemessen hat, braucht das Protokoll — und zwar auffindbar, nicht „irgendwo im Ordner 2023“.

Wo Papier und Excel scheitern

Die meisten Elektrobetriebe haben es so angefangen: Protokollvordruck auf der Baustelle, Kopie für den Kunden, Original in den Ordner, Prüftermin in eine Excel-Liste. Bei zwanzig Kunden funktioniert das. Bei hundert Kunden mit mehreren Anlagen und einigen hundert Geräten bricht es an vier Stellen:

  1. Medienbruch. Die Messwerte stehen im Messgerät, das Protokoll wird von Hand ausgefüllt, die Frist ins Büro gemeldet und dort in eine Tabelle übertragen. Jede Übertragung ist eine Fehlerquelle und kostet pro Prüfung 10 bis 15 Minuten.
  2. Keine Wiedervorlage. Excel erinnert nicht. Ob der Kunde rechtzeitig ein Angebot für die Wiederholungsprüfung bekommt, hängt davon ab, dass jemand die Tabelle öffnet und filtert. Nach einem Personalwechsel weiß oft niemand mehr, welche Datei die aktuelle ist.
  3. Keine Historie. Wird das Prüfdatum in der Tabelle überschrieben, ist der alte Stand weg. Die Berufsgenossenschaft fragt im Schadensfall aber nach der Kette: Wann wurde geprüft, von wem, mit welchem Ergebnis?
  4. Protokoll und Rechnung sind getrennt. Das Protokoll liegt im Ordner, die Rechnung entsteht im Rechnungsprogramm — mit denselben Angaben, ein zweites Mal getippt.

Das Ergebnis ist selten ein Rechtsproblem, sondern meist ein wirtschaftliches: verpasste Wiederholungsprüfungen, also verschenkter Umsatz, und Bürozeit, die niemand berechnen kann.

Was eine E-Check-Software leisten sollte

Der Anspruch ist nicht, das Messgerät zu ersetzen. Prüfgeräte und deren Software sind für die Einzelmessung ortsveränderlicher Geräte gemacht, und dort bleiben die Messwerte auch gut aufgehoben. Der Anspruch ist, alles zusammenzuführen, was um die Messung herum passiert. Vier Funktionen sind dafür entscheidend:

1. Das Anlagenprotokoll direkt vor Ort

Objekt, Prüfer, Datum, Messwerte, Ergebnis, Mängel, Empfehlungen — einmal erfasst, als PDF an den Kunden, im System archiviert. Idealerweise auf dem Tablet oder Smartphone, damit nichts im Büro nachgetragen werden muss.

2. Prüffristen mit Erinnerung

Jedes Prüfobjekt bekommt eine Prüfart und ein Intervall, das pro Objekt änderbar ist, weil die Gefährdungsbeurteilung das letzte Wort hat. Die Software meldet von sich aus, was in den nächsten Wochen fällig wird, und schreibt nach einer erfassten Prüfung die nächste Fälligkeit fort. Das ist der Mechanismus, der aus einer Pflichtprüfung planbaren Umsatz macht.

3. Historie am Objekt

Alle bisherigen Prüfungen mit Datum, Prüfer, Ergebnis, Geräteanzahl und Mängeln, an der Anlage oder am Kunden hängend. Nicht in einer Tabelle, in der die Vergangenheit überschrieben wird.

4. Verbindung zur Rechnung und zur Anlagendokumentation

Die Prüfung ist ein Auftrag wie jeder andere: Sie soll aus demselben System heraus abgerechnet werden, in dem das Protokoll liegt. Und wenn Sie die Verteilung ohnehin dokumentieren — Stromkreisliste, Sicherungsübersicht, Stromlaufplan —, gehört das an dieselbe Anlage.

So läuft es in RFplan

RFplan bringt diese vier Funktionen in einer Elektro-Handwerkssoftware zusammen. Das E-Check-Modul erfasst das Anlagenprotokoll mit Objektdaten (Adresse, Nutzung als Wohnung, Gewerbe oder Industrie, Eigentümer, Baujahr), Prüfdatum, Prüfer und Qualifikation, den Messwerten RCD-Auslösestrom und Auslösezeit, Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz, dem Gesamtergebnis, einer Mängelbeschreibung und Empfehlungen. Das PDF geht an den Kunden, das Protokoll bleibt am Objekt.

Das Modul Prüffristen verwaltet die Wiedervorlage. Hinterlegt sind Richtwerte für DGUV V3 (Geräte 12 Monate, Anlagen 48 Monate), VDE 0105-100, RCD-Prüfung, E-Check, Blitzschutz und Sicherheitsbeleuchtung — pro Objekt anpassbar. Eine Ampel zeigt Überfälliges und die nächsten 30 Tage; 30, 7 und 0 Tage vor Fälligkeit geht eine Benachrichtigung an den Verantwortlichen, Überfälliges wird montags erneut gemeldet. Nach einer erfassten Prüfung wird die nächste Frist automatisch berechnet, das Ergebnis landet in der Historie.

Die Kabelliste mit Verteilerplaner dokumentiert die Anlage selbst: Stromkreise, FI-Gruppen, Klemmen, Stromlaufplan und Aufbauplan als PDF. Angebot und Rechnung für die Prüfung entstehen im selben Projekt, die E-Rechnung als XRechnung oder ZUGFeRD ist enthalten. Was RFplan nicht tut: die Einzelmesswerte ortsveränderlicher Geräte aus Ihrem Prüfgerät auslesen. Die bleiben in der Gerätesoftware; RFplan führt Fristen, Anlagenprotokolle, Historie und Abrechnung zusammen.

Einführung im Betrieb: drei Schritte

  1. Bestand erfassen. Alle Kunden mit Prüfpflicht als Prüfobjekte anlegen — Kunden importieren Sie aus Excel oder CSV. Letztes Prüfdatum und Intervall eintragen, die Ampel zeigt sofort, wo Sie hinterher sind.
  2. Nächste Prüfungen digital protokollieren. Ab der nächsten Anlagenprüfung entsteht das Protokoll in RFplan. Das alte Formular bleibt als Rückfallebene, wird aber nach einigen Wochen nicht mehr gebraucht.
  3. Angebote aus der Wiedervorlage. Wenn die erste Erinnerung kommt, schickt das Büro das Angebot mit Verweis auf die dokumentierte Fälligkeit. Ab hier trägt sich das Prüfgeschäft selbst.

Häufige Fragen

Reicht ein digitales Protokoll rechtlich aus?

Ja. Weder DGUV V3 noch die VDE-Normen schreiben Papier vor. Entscheidend ist, dass das Protokoll vollständig ist, dem Objekt zugeordnet werden kann und über die Aufbewahrungsdauer auffindbar bleibt.

Brauche ich für den Kunden eine Unterschrift?

Vorgeschrieben ist sie nicht, in der Praxis aber sinnvoll — als Bestätigung, dass der Betreiber die Mängel und Empfehlungen zur Kenntnis genommen hat. In RFplan können Sie das über die Abnahme im Projekt mit Unterschrift auf dem Tablet abbilden.

Was kostet das?

RFplan gibt es als ein Paket mit allen Modulen: 39 € pro Monat plus 9 € je weiterem Mitarbeiter, monatlich kündbar, mit 10 % Rabatt bei 12 und 20 % bei 24 Monaten Laufzeit. Die Preise im Detail stehen auf der Preisseite.

Fazit

Die Messung ist das Handwerk, das Protokoll ist der Nachweis, die Frist ist das Geschäft. Wer die drei in einem System führt, erfüllt die Nachweispflicht ohne Ordner und verliert keine Wiederholungsprüfung mehr an den Wettbewerber, der sich zuerst gemeldet hat. Wie E-Check, Prüffristen und Kabelliste bei RFplan zusammenspielen, beschreibt die Seite Software für Elektriker; die Anlagendokumentation im Detail zeigt die Seite zur Kabelliste. Wer es mit dem eigenen Bestand ausprobieren möchte, kann RFplan 30 Tage kostenlos testen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick zum Stand September 2026 und ersetzt keine Rechts- oder Normberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Fassungen der DGUV Vorschrift 3 und der DIN-VDE-Normen.